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Altes Kalkbergwerk bei Hemmersdorf I

  Achtung! Das Betreten von unterirdischen Anlagen ist nicht ungefährlich. Das "Unternehmen: Untergrund" weist darauf hin, dass solche Anlagen nur mit entsprechender Ausrüstung betreten werden sollen. Dazu zählt in jedem Fall das Tragen von Helm und das Mitführen von Geleucht, das mindestens mehrfach so lange Leuchtdauer haben sollte, wie man für die Begehung des unterirdischen Objektes zeitlich beanschlagt. Das Mitführen von z.B. nur Handscheinwerfern ist also zur Begehung gänzlich ungeeignet.
Der Rat vom UU: Immer LED-Lampen mitführen, die mit voll aufgeladenen Batterien z. T. eine Leuchtdauer von über 100 Stunden haben.
Auch soll ein unterirdisches Objekt niemals allein begangen werden, sondern immer mindestens zu zweit.
Auch sollte eine weitere Person, die nicht an der Begehung teilnimmt, über die Begehung und die beanschlagte zeitliche Maximallänge derer informiert sein, und bei Überschreiten dieses Zeitraums entsprechend reagieren (Polizei, Feuerwehr informieren...).
Optional ist das Tragen von Sicherheitsschuhen, und bei niedrigen Passagen, das Tragen von Knieschonern anzuraten.

In der kalten Jahreshälfte (Oktober - März) sollte auf eine Begehung der Objekte ganz verzichtet werden, um die dort häufig überwinternden Fledermäuse nicht zu stören. Weckt man diese aus dem Winterschlaf auf und fliegen sie raus, besteht die Gefahr, dass sie erfrieren. In jedem Fall finden Fledermäuse im Winter nicht ausreichend bzw. nichts zu fressen, und eine Unterbrechung des Winterschlafs ist eine enorme Belastung für die in dieser Phase zur Energieverbrauchsreduktion gezwungenen Fledermäuse.

Abgesperrte unterirdische Objekte sind selbstverständlich nie zu betreten.



Wenn keine andere Quelle angegeben, sind die Bilder vom UU aufgenommen.
Bilder 2 - 7, 12 : vom Juni 2003
Bilder 8 und 9 : vom Juli 2003
Bilder 13 und 14 : vom Oktober 2009