Achtung!
Durch das novellierte Bundesnaturschutzgesetz, das am 1. April 2010 in Kraft tritt, hat die UU-Politik, während des Winterhalbjahres keine unterirdische Stätte zu betreten, jetzt auch gesetzgeberisch Gültigkeit. Gemäß § 39, Absatz 6 dieses Gesetzes ist es fortan "verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht für die Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereich."
Auf dieser Website sind Bilder von der Begehung unterirdischer Welten (Stollen, Höhlen, Kavernen...) veröffentlicht und für
jedermensch zugänglich. Zu den Bildern ist vorweg Wichtiges zu sagen:
Unter den Bildern befinden sich auch für erfahrene Altbergbauforscher vollkommen unakzeptable Bilder. Solche sind jene, auf denen
Personen, nur sehr mangelhaft sicherheitstechnisch ausgerüstet, abgebildet sind (z. B. ohne Helm, ohne Sicherheitsschuhe,
ohne professionelles und ausreichendes Geleucht...).
Die Bilder auf dieser Homepage entstanden in den letzten acht Jahren, also auch während einer Zeit, als die Verantwortlichen an dieser
Homepage und die UUler noch wenig erfahren waren und in jugendlichem Leichtsinn reale Gefahren unter Tage fahrlässig und grob unterschätzt haben.
Heute begehen UUler keine Stollen bzw. Höhlen mehr ohne entsprechende Sicherheitsausstattung, v. a. niemals nie mehr ohne Helm
("Sei kein Schelm, trag 'nen Helm!").
Das UU ist schon seit Längerem darin übereingekommen, dass eine weniger strikte Position bezüglich Sicherheitsvorkehrungen und der Verzicht
auf ausdrückliche Empfehlungen an Besucher dieser Homepage, sich Helmen, Sicherheitschuhen und -bekleidung und ausreichender
Beleuchtung bei Befahrungen zu bedienen, unverantwortlich, da lebensgefährlich ist.
Beim Begehen von unterirdischen Objekten soll immer Geleucht mitgeführt werden, das mindestens mehrfach so lange Leuchtdauer hat,
wie man für die Begehung des unterirdischen Objektes zeitlich beanschlagt. Das Mitführen von z.B. nur (Halogen-)Handscheinwerfern, die zwar einerseits sehr
leuchtstark sind, deren Akkus aber andererseits schnell aufgebraucht sind, ist also zur Begehung gänzlich ungeeignet.
Der Rat vom UU: Immer LED-Lampen mitführen, die mit voll aufgeladenen Batterien bzw. Akkus z. T. eine Leuchtdauer von über 100 Stunden haben.
Auch soll ein unterirdisches Objekt niemals allein begangen werden, sondern immer mindestens zu zweit, besser noch zu dritt oder zu viert.
Auch sollte eine weitere Person, die nicht an der Begehung teilnimmt, über die Begehung und die beanschlagte zeitliche Maximallänge derer informiert sein,
und bei Überschreiten dieses Zeitraums entsprechend reagieren (Polizei, Feuerwehr informieren...).
Außerdem hält sich jeder UUler daran, niemals in der kalten Jahreszeit (von Anfang Oktober bis Ende März) Stollen oder Höhlen zu betreten,
um nicht dort überwinternde Fledermäuse zu stören. Weckt man diese aus dem Winterschlaf auf und fliegen sie raus, besteht die Gefahr, dass sie erfrieren.
In jedem Fall finden Fledermäuse im Winter nicht ausreichend bzw. nichts zu fressen, und eine Unterbrechung des Winterschlafs ist eine enorme
Belastung für die während dieses Zeitraums zur Energieverbrauchsreduktion gezwungenen Fledermäuse. Fledermäuse sind vom Aussterben bedrohte schützenswerte Tiere, deren Daseins sich
auch noch kommende Generationen erfreuen können sollen. Ebenso verpflichtet sich das ganz und gar auf Nachhaltigkeit ausgerichtete
UU zur Erhaltung und Bewahrung der unterirdischen Sphären.
Kein rechter Montanarchäologe oder Speläologe lässt in Stollen Müll zurück, noch verunstaltet er die Wände noch macht er sich mit Werkzeug
an der Substanz der Stollen oder der Absperrungen und Fledermausschutzgittern zu schaffen.
Die Erhaltung der UU-Forschungsobjekte ist für jeden UUler oberstes Gebot.